Kommunikationsnetz Franken e.V. - Satzung
Nürnberg, 13. Mai 1999
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) | Name |
(2) | Sitz |
(3) | Geschäftsjahr |
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung von Bildung und Wissenschaft im Bereich der Internet-Technologie. Dazu gehört insbesondere:
a) | Förderung und Verbreitung des Wissens über die Technik des Internet und World-Wide-Web und den Betrieb und die Betriebsführung von Kommunikationsnetzen. |
b) | Aufbau, Förderung und Unterhalt von Einrichtungen zur Weiterentwicklung und Vermittlung der Betriebskenntnisse von Kommunikationsnetzen und zur nichtkommerziellen Erprobung von Techniken im Internet unter besonderer Berücksichtigung realistischer Bedingungen. |
c) | Unterstützung der individuellen Weiterbildung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern im Bereich der Internet-Technologie durch Bereitstellung der technischen und organisatorischen Mittel für den nichtkommerziellen Betrieb privater IP-Testnetze gegen Erstattung der entstehenden Kosten. |
d) | Einführung und Fortbildung von Mitgliedern und interessierten Nichtmitgliedern insbesondere zum Thema nationale und internationale Kommunikationsnetze. |
e) | Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Verbreitung und Weiterentwicklung der Internet-Technologie; insbesondere die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsunternehmen. |
f) | Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. |
g) | Der Verein stellt seine Arbeit der Öffentlichkeit zur Vertretung der ideellen Belange seiner Mitglieder dar: |
- mittels Durchführung von Workshops und Anwenderseminaren für Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder.
- durch Eigendarstellung in den Medien.
h) | Förderung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. |
§3 Gemeinnützigkeit
(1) | Auschließlichkeit und Unmittelbarkeit |
(2) | Verwendung der Mittel |
(3) | Selbstlosigkeit |
§4 Mitgliedschaft
(1) | Ordentliche Mitgliedschaft |
(2) | Fördermitgliedschaft |
§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(1) | Aufnahme |
(2) | Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet |
a) | durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Quartalsende, gerichtet an ein Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. |
b) | durch Ausschluß. Vor Ausschluß ist das Mitglied zu hören. Der Ausschluß ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. |
c) | bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monatsbeiträgen durch Vorstandsbeschluß mit 2/3 Mehrheit. Rechtliche Schritte zur Erlangung der ausstehenden Beiträge bleiben ausdrücklich vorbehalten. |
d) | bei natürlichen Personen durch deren Tod, bei anderen Mitgliedern mit der Auflösung (Erlöschen). |
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) | Unterstützung des Vereins |
(2) | Geschäftliche Aktivitäten |
(3) | Anspruch auf Vereinsvermögen |
§7 Mitgliedsbeiträge
(1) | Beitragserhebung |
(2) | Beitragshöhe |
§8 Organe
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Kassenprüfer
§9 Mitgliederversammlung
(1) | Häufigkeit |
(2) | außerordentliche Mitgliederversammlung |
(3) | Einladung |
(4) | Vertretung |
(5) | Tagesordnung |
§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) | Allgemeine Zuständigkeit |
a) | Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie deren Nachrücker; |
b) | Wahl und Abberufung der Beisitzer; |
c) | Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes; |
d) | Erstellung und Änderung der Beitragsordnung; |
e) | Änderung der Satzung; zu einem solchen Beschluß ist
|
f) | Wahl zweier Kassenprüfer |
§11 Ablauf der Mitgliederversammlung
(1) | Leitung |
(2) | Beschlußfähigkeit |
(3) | Protokoll |
§12 Der Vorstand
(1) | Zusammensetzung des Vorstands |
(2) | Wahl des Vorstands |
(3) | Vertretung durch den Vorstand |
(4) | Erweiterter Vorstand |
(5) | Geschäftsordnung des Vorstands |
(6) | Niederschrift der Vorstandssitzungen
|
§13 Aufgaben des Vorstands
(1) | Verantwortung |
(2) | Mitgliederversammlung |
(3) | Elektronisches Diskussionsforum |
(4) | Haushaltsplan und Jahresbericht |
(5) | Vereinsgründung |
§14 Kassenprüfer
(1) | Wahl |
(2) | Aufgabe |
§15 Haftung
(1) | Haftendes Vermögen |
(2) | Ausschluß persönlicher Haftung |
§16 Auflösung
(1) | Beschlußfassung |
(2) | Übertragung des Vermögens |
(3) | Wegfall des bisherigen Zwecks |
(4) | Zustimmung der Finanzbehörde |