Kommunikationsnetz Franken e.V. - Satzung
Nürnberg, 8. Mai 2021
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) | Name |
(2) | Sitz |
(3) | Geschäftsjahr |
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung von Bildung und Wissenschaft im Bereich der Internet-Technologie. Dazu gehört insbesondere:
a) | Förderung und Verbreitung des Wissens über die Technik des Internet und World-Wide-Web und den Betrieb und die Betriebsführung von Kommunikationsnetzen. |
b) | Aufbau, Förderung und Unterhalt von Einrichtungen zur Weiterentwicklung und Vermittlung der Betriebskenntnisse von Kommunikationsnetzen und zur nichtkommerziellen Erprobung von Techniken im Internet unter besonderer Berücksichtigung realistischer Bedingungen. |
c) | Unterstützung der individuellen Weiterbildung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern im Bereich der Internet-Technologie durch Bereitstellung der technischen und organisatorischen Mittel für den nichtkommerziellen Betrieb privater IP-Testnetze gegen Erstattung der entstehenden Kosten. |
d) | Einführung und Fortbildung von Mitgliedern und interessierten Nichtmitgliedern insbesondere zum Thema nationale und internationale Kommunikationsnetze. |
e) | Vertretung öffentlicher Interessen im Bereich der Verbreitung und Weiterentwicklung der Internet-Technologie; insbesondere die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen und Wirtschaftsunternehmen. |
f) | Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. |
g) | Der Verein stellt seine Arbeit der Öffentlichkeit zur Vertretung der ideellen Belange seiner Mitglieder dar: |
- mittels Durchführung von Workshops und Anwenderseminaren für Mitglieder und interessierte Nichtmitglieder.
- durch Eigendarstellung in den Medien.
h) | Förderung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. |
§3 Gemeinnützigkeit
(1) | Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit |
(2) | Verwendung der Mittel |
(3) | Selbstlosigkeit |
§4 Mitgliedschaft
(1) | Ordentliche Mitgliedschaft |
(2) | Fördermitgliedschaft |
§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(1) | Aufnahme |
(2) | Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet |
a) | durch eine schriftliche Austrittserklärung zum Quartalsende, gerichtet an ein Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. |
b) | durch Ausschluss. Vor Ausschluss ist das Mitglied zu hören. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. |
c) | bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monatsbeiträgen durch Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit. Rechtliche Schritte zur Erlangung der ausstehenden Beiträge bleiben ausdrücklich vorbehalten. |
d) | bei natürlichen Personen durch deren Tod, bei anderen Mitgliedern mit der Auflösung (Erlöschen). |
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) | Unterstützung des Vereins |
(2) | Geschäftliche Aktivitäten |
(3) | Anspruch auf Vereinsvermögen |
§7 Mitgliedsbeiträge
(1) | Beitragserhebung |
(2) | Beitragshöhe |
§8 Organe
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Kassenprüfer
§9 Mitgliederversammlung
(1) | Form der Mitgliederversammlung
| ||||||||
(2) | Häufigkeit | ||||||||
(3) | Außerordentliche Mitgliederversammlung | ||||||||
(4) | Einladung | ||||||||
(5) | Vertretung | ||||||||
(6) | Tagesordnung |
§10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) | Allgemeine Zuständigkeit
|
§11 Ablauf der Mitgliederversammlung
(1) | Leitung |
(2) | Beschlussfähigkeit |
(3) | Beschlussfassung |
(4) | Protokoll |
§12 Der Vorstand
(1) | Zusammensetzung des Vorstands |
(2) | Wahl des Vorstands |
(3) | Vertretung durch den Vorstand |
(4) | Erweiterter Vorstand |
(5) | Geschäftsordnung des Vorstands |
(6) | Niederschrift der Vorstandssitzungen |
§13 Aufgaben des Vorstands
(1) | Verantwortung |
(2) | Mitgliederversammlung |
(3) | Elektronisches Diskussionsforum |
(4) | Haushaltsplan und Jahresbericht |
(5) | Vereinsgründung |
§14 Kassenprüfer
(1) | Wahl |
(2) | Aufgabe Wenn die Mitgliederversammlung beschlossen hat, den Jahresabschluss des Vereins durch einen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 StBerG Befugten erstellen zu lassen oder bei gegebenem Anlass die Bücher des Vereins durch einen entsprechend Befugten aufstellen oder prüfen zu lassen, berichten die Kassenprüfer an Stelle eigener Prüfung der Mitgliederversammlung über das Ergebnis. |
§15 Haftung
(1) | Haftendes Vermögen |
(2) | Ausschluss persönlicher Haftung |
§16 Auflösung
(1) | Beschlussfassung |
(2) | Übertragung des Vermögens |
(3) | Wegfall des bisherigen Zwecks |
(4) | Zustimmung der Finanzbehörde |