Mitglied werden
Mitglieder des Vereins ...
- unterstützen den Verein aktiv bei der Erreichung seiner Vereinsziele
- lassen mindestens einen Rechnernamen (Site) unter der Domain 'franken.de' registrieren
- richten darüber eine funktionierende 'franken.de' mail-Adresse ein, die sie in allen Belangen des Vereins verwenden
- erhalten einen IMAP-Mail Account
- können optional eine private Website auf unserem Servern betreiben
- erhalten einen privat nutzbaren Bereich auf unserem Cloud-Server
- erhalten auf Wunsch ein Konto auf unserem shell-Server
- erhalten auf Wunsch einen virtuellen Server (LXC) mit Root-Zugriff
- zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 5,00 €/Monat
Die Mitgliedschaft im Verein 'Kommunikationsnetz Franken e.V.' ist in der Satzung geregelt (siehe §4 bis §7).
Ich will mitmachen!
Wir freuen uns, dass Sie bei uns mitmachen wollen!
Das KNF ist "räumlich" in Regionen gegliedert. In der Regel wählen Sie die Region, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt. Wobei eine KNF-Mitgliedschaft nicht an einen Wohnsitz in einer der Regionen gebunden ist. Wir haben auch Mitglieder mit weltweit verstreuten Wohnsitzen.
Bitte beachten Sie, dass wir die monatlichen Beiträge ausschließlich im Lastschriftverfahren annehmen können und deshalb von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags eine Einzugsermächtigung benötigen.
Verwenden Sie für den Beitritt zum "Verein Kommunikationsnetz Franken e.V." bitte den folgenden KNF-Aufnahmeantrag. Formlose Anträge können wir leider nicht bearbeiten.
Sie können dieses PDF-Formular nach dem Herunterladen am Rechner ausfüllen. Bitte den vollständig ausgefüllten Antrag unterschreiben und an unsere Geschäftsstelle senden oder in einen gesicherten Bereich in unserer Cloud hochladen.
Nach der Einrichtung Ihres Zugangs erhalten Sie auf dem Postweg alle notwendigen Zugangsdaten.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann formlos und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum nächsten Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss per Brief, Fax oder E-Mail bei unserer Geschäftsstelle erfolgen.
Für Vereinsmitglieder gelten die in der Vereinssatzung festgelegten Kündigungsbedingungen.