F Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
C Ausschluss kommerzieller Netznutzung
F Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Sofern eine dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Der Verein "Kommunikationsnetz Franken e.V." hat seinen Sitz in Nürnberg. Gerichtstand des Vereins ist Nürnberg.
